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Unser Friedhof soll schön bleiben

Unser Friedhof ist ein Schmuckstück in der ganzen Region. Das liegt auch daran, dass es eifrige Menschen gibt, die sich um den Friedhof kümmern. In unserer Friedhofsordnung haben wir ein paar Rahmenbedingungen festgelegt, die wir Ihnen an dieser Stelle mit auf den Weg geben wollten, um zukünftig Irritationen zu vermeiden.

In unserer Friedhofsordnung ist festgelegt, dass ein Grabstein nicht höher als 1,20 m sein darf. Bei figürlichen Aufsätzen darf 1,50 m nicht überschritten werden. Grabsteine an Urnengräbern dürfen nicht höher als 1,10 m sein (Gemessen von dem das Grabmal umgebenden Friedhofsgeländes bis zur Oberkante des Grabmalkerns.). Bei den Angeboten, die ein Steinmetz Ihnen macht, bitten wir Sie auch selbst darauf zu achten, um spätere Diskussionen zu vermeiden.

Da unser Friedhof ein Ort des Grünens und Blühens sein soll, sollten wir gemeinsam darauf achten, dass die Grabfläche mindestens zu 1/3 bepflanzt wird. Bitte beachten Sie bei der Planung, dass Zierkies gleichzusehen ist mit verschlossener Grabfläche, da ja dort keine Blumen blühen und grünen.